Allgemeine Geschäftsbedingungen der Music Travel by JM GmbH

  1. Geltung
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der Music Travel by JM GmbH, und dem Reisenden im Sinne der §§ 651a ff. BGB, nachfolgend bezeichnet als Kunden, deren Gegenstand die Erbringung von Reiseleistungen sind. Sie sind abrufbar unter unserer WebsiteF www.musictravelhideaways.com und werden dem Kunden auf Wunsch auch in Papierform übermittelt.
    2. Vorrangig gelten die Bestimmungen des konkreten Reisevertrags und hierin etwaig enthaltene Individualabreden.
    3. Mit seiner Reisebuchung akzeptiert der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich. 

  2. Vertragspartner des Reisevertrags, Vertragspartner etwaiger vermittelter Drittleistungen
    1. Vertragspartner des Kunden ist Music Travel by JM GmbH als Reiseveranstalter, sofern Music Travel by JM GmbH nicht ausnahmsweise als bloße Reisevermittler auftritt (siehe Punkt 2.2). Als Reiseveranstalter erbringt Music Travel by JM GmbH die angebotenen Reiseleistungen gegenüber dem Kunden als eigene Leistungen im eigenen Namen.
    2. In Einzelfällen oder auf Wunsch des Kunden vermittelt Music Travel by JM GmbH auch Reiseleistungen Dritter, wie etwa zusätzlich vermittelte Ausflüge oder Veranstaltungen, die nicht zu den von Music Travel by JM GmbH selbst angebotenen Reiseleistungen gehören. In diesem Fall handelt Music Travel by JM GmbH nur als Reisevermittler. Solche Drittleistungen werden von Music Travel by JM GmbH in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als vermittelte Drittleistungen ausgewiesen; Anbieter und damit Vertragspartner des Kunden in Bezug auf die Drittleistung ist der die Leistung anbietende Dritte. Identität und Kontaktdaten des Dritten werden dem Kunden bei Vermittlung der Buchung mitgeteilt. Der Inhalt des von Music Travel by JM GmbH nur vermittelten Drittvertrags richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Dritten.
    3. Music Travel by JM GmbH weist darauf hin, dass etwaige vom Kunden vor Ort bei einem Dritten ohne Zutun von Music Travel by JM GmbH hinzugebuchte Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des mit Music Travel by JM GmbH geschlossenen Reisevertrags sind, nicht der Verantwortung von Music Travel by JM GmbH unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Zusatzleistung bei einem Anbieter bucht, der (auch) in die Erfüllung des Reisevertrags mit Music Travel by JM GmbH eingebunden ist. Die zur Erfüllung des Reisevertrags von Music Travel by JM GmbH beauftragten örtlichen Leistungsträger (Beförderungsunternehmen, Schiffbetreiber, Hotels etc.) sind nicht ermächtigt, im Namen von Music Travel by JM GmbH Zusatzleistungen zu vereinbaren, Zusicherungen abzugeben, Änderungen der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen vorzunehmen oder gleich welche Ansprüche 
      anzuerkennen. Aus entsprechenden Aussagen oder Handlungen der Leistungsträger kann der Kunde gegenüber Music Travel by JM GmbH keine Rechte herleiten. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten in Bezug auf eine solche Zusatzleistung richtet sich allein nach dem Drittvertrag. 

  3. Leistungen von Music Travel by JM GmbH, Abschluss des Reisevertrags, Reisebestätigung, Reiseunterlagen
    1. Music Travel by JM GmbH ermöglicht dem Kunden die Zusammenstellung einer Individualreise nach dem Bausteinprinzip auf Basis eines Spektrums von Reiseleistungen. Die Darstellung des Portfolios an Leistungen von Music Travel by JM GmbH auf www.musictravelhideaways.com bzw. in unseren Reiseprospekten, Katalogen oder Flyern ist daher als Reiseinspiration zu verstehen und erfolgt daher zunächst nur beispielhaft und unverbindlich.
    2. Der Reisevertrag zwischen dem Kunden und Music Travel by JM GmbH kommt wie folgt zustande: Der Kunde kontaktiert uns per E-Mail, Telefon, Post oder das Kontaktformular auf unserer Website und teilt uns sein Reiseziel und konkrete Reisewünsche oder die für ihn wichtigen Eckdaten zu einer von ihm gewünschten, aber noch nicht im Detail geplanten Reise mit. Um die Anfrage beantworten zu können, benötigen wir den vollständigen Namen sowie eine E-Mail-Adresse des Kunden. Auf Basis der Angaben des Kunden erstellen wir aus unserem Portfolio ein individuell zugeschnittenes Paket an Reiseleistungen („Reisepaket“) und senden dieses an die uns vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Sobald uns der Kunde im nächsten Schritt seine vollständigen Adressdaten sowie die Daten etwaiger weiterer Reiseteilnehmer und mitreisender Kinder durchgeben hat, personalisieren und aktualisieren wir dieses Reisepaket und senden es dem Kunden zu. Die Übersendung des Reisepakets und des individualisierten Reisepakets an den Kunden erfolgen unentgeltlich und stellen kein Angebot von Music Travel by JM GmbH im Rechtssinne dar. Erst die Buchung des individualisierten Reisepakets durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden an Music Travel by JM GmbH zum Abschluß eines Reisevertrags dar; die Buchung hat in Textform per E-Mail oder schriftlich auf postalischem Weg zu erfolgen.
    3. Sobald wir diese Buchung in Textform per E-Mail oder - auf Kundenwunsch postalisch / schriftlich bestätigen und ausdrücklich das Angebot des Kunden annehmen, kommt der Reisevertrag zustande. Unsere Reisebestätigung erfolgt in der Regel zeitnah. In ihr sind die Einzelheiten der gebuchten Reise und damit des Reisevertrags nochmals zusammengefasst. Music Travel by JM GmbH empfiehlt dem Kunden dringend, die Reisebestätigung sorgfältig auf etwaige Irrtümer zu prüfen und uns umgehend zu informieren, sofern sich Abweichungen von der erfolgten Buchung ergeben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Buchung ab, so stellt dies nach § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung des Angebots des Kunden mit gleichzeitigem neuem Angebot seitens Music Travel by JM GmbH mit dem abweichenden Inhalt der Reisebestätigung dar, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen binden. Sofern daraufhin der Kunde nicht widerspricht und eine Zahlung bzw. Anzahlung gemäß 
      Ziffer 4 leistet oder die Reise antritt, ist von seiner stillschweigenden Annahme dieses Angebots mit dem Inhalt der Reisebestätigung auszugehen.
    4. Die für die Reise erforderlichen Reiseunterlagen werden dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, rechtzeitig vor Reisebeginn per Email bzw. postalisch zugesandt. Sollte der Kunde die Reiseunterlagen nicht spätestens bis 7 Tage vor Reiseantritt (bzw. bei kurzfristigeren Buchungen bis 2 Tage vor Reiseantritt) erhalten haben, ist er verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren.
    5. Etwaige nach Abschluss des Reisevertrags getroffene Zusatzvereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie dem Kunden von Music Travel by JM GmbH per E-Mail oder Post bestätigt worden sind; rein mündliche Aussagen werden nicht Bestandteil des Reisevertrags. Bitte beachten Sie, dass nur Music Travel by JM GmbH selbst zum Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit verbindlicher Wirkung für Music Travel by JM GmbH berechtigt ist.
    6. Music Travel by JM GmbH hat eine Insolvenzgeldversicherung zur Absicherung der Kundengelder bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
    7. Die Reiseanmeldung für Minderjährige muss von ihren Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Eine Reiseteilnahme von Minderjährigen ist, sofern nicht im Einzelfall zwischen Music Travel by JM GmbH und dem Erziehungsberechtigten ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem namentlich benannten Aufsichtsperson möglich.
    8. Der Inhalt des Reisevertrags einschließlich der jeweils geltenden Reisebedingungen wird von Music Travel by JM GmbH gespeichert. Die jeweils aktuellen Reisebedingungen sind daneben unterwww.musictravelhideaways.com abrufbar. 

  4. Zahlung des Reisepreises, Anzahlung, Kinderermäßigung
    1. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen entsprechenden Reisepreissicherungsschein gemäß §§ 651r, 651s BGB (sh. 3.6) sowie eine Rechnung über den Reisepreis und die gemäß Punkt 4.2 zu leistende Anzahlung. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Restpreis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Zahlungen auf den Reisepreis sind jedoch nicht fällig, bevor dem Kunden der Reisepreissicherungsschein zugegangen ist. Der Restpreis ist nicht fällig, so lange Music Travel by JM GmbH noch wegen Nichterreichens einer etwa vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ein Rücktrittsrecht zusteht.
    2. Die Anzahlung beträgt regelmäßig 20 % des Reisepreises. Music Travel by JM GmbH kann im Einzelfall eine höhere Anzahlung verlangen, wenn wir auf den konkreten Reisevertrag unmittelbar nach Vertragsschluss eigene Aufwendungen erbringen bzw. fällige Forderungen von Leistungsträgern in Höhe der höheren Anzahlung erfüllen müssen, und dies sowie die Höhe der dann fälligen Anzahlung in Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich angegeben sind.
    3. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 28 Tage vor Reiseantritt, ist der vollständige Reisepreis sofort nach Erhalt des Reisepreissicherungsscheins fällig, sofern dem Kunden die Reiseunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt zugegangen sind, andernfalls sofort mit deren Zugang. Dauert die Reise insgesamt nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde einen Betrag von 500,00 € nicht, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. In diesem Falle ist der vollständige Reisepreis binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
    4. Als Zahlungsmodalitäten stehen zur Verfügung: Zahlung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto, Zahlung per Kreditkarte, Zahlung per SEPALastschrift, Zahlung per Sofortüberweisung. Für die Zahlung per Kreditkarte oder per Sofortüberweisung stellen wir dem Kunden in der E-Mail, mit der wir ihm Reisebestätigung und Rechnung zusenden, einen Link zu einer sicheren OnlineBezahlseite eines entsprechenden Zahlungsanbieters zur Verfügung, auf der die weiteren Schritte des jeweiligen Bezahlvorgangs erläutert werden. Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftermächtigung muss der Kunde Music Travel by JM GmbH ein SEPALastschriftmandat erteilen, das uns erlaubt, das Konto des Kunden in Höhe der jeweils fälligen Beträge zu belasten. Auch ein solches SEPA-Lastschriftmandat fügen wir der E-Mail, mit der wir dem Kunden Reisebestätigung und Rechnung zusenden, bei. Sofern für eine bestimmte Zahlungsart besondere Gebühren anfallen, so werden diese in der Bestätigungs-E-Mail angegeben. Die Zahlungsarten Sofortüberweisung und SEPA-Lastschriftermächtigung sind stets kostenfrei möglich.
    5. Änderungen der Zahlungsmodalität sind nach erfolgter Zahlung rückwirkend für diese Zahlung nicht mehr möglich. Für noch nicht erfolgte Zahlungen muss uns eine Änderung der gewünschten Zahlungsmodalität spätestens 7 Tage vor Fälligkeit des jeweils zur Zahlung anstehenden Betrags in Textform (E-Mail, Post) mitgeteilt werden, damit wir in der Lage sind, etwaige zum Fälligkeitstermin bereits vorbereitete Zahlungen über die zunächst gewählte Zahlungsart rechtzeitig zu stoppen.
    6. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen an Music Travel by JM GmbH ist der Zahlungseingang. Gerät der Kunde mit der Leistung der Anzahlung und/oder der Restzahlung des Reisepreises in Verzug, ist Music Travel by JM GmbH berechtigt, nach vorheriger erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Für jede Mahnung wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1,50 € erhoben; dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Music Travel by JM GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Music Travel by JM GmbH behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften vor.
    7. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und schlägt der Lastschrifteinzug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fehl (z.B. mangelnde Kontodeckung, falsche Bankverbindung), so ist der Kunde verpflichtet, an Music Travel by JM GmbH eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 6,00 € zu zahlen, um dem für Music Travel by JM GmbH entstehenden Schaden (insb. Rücklastschriftgebühren) Rechnung zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Music Travel by JM GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    8. Ist in der Reisebeschreibung für den Reisepreis eine Kinderermäßigung angegeben, so ist das Kindesalter bei Reiseantritt maßgeblich. Bei fehlerhaften Altersangaben ist Music Travel by JM GmbH berechtigt, die Differenz zu dem bei korrekter Altersangabe geltenden Reisepreis nachträglich zu berechnen, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt.; in Bezug auf letztere bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass Music Travel by JM GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Music Travel by JM GmbH weist darauf hin, dass Kinder unter 2 Jahren bei einer Flugbuchung nach den Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaften ggf. keinen Anspruch auf einen Sitzplatz haben, sofern ein solcher nicht ausdrücklich für das Kleinkind gebucht wurde. Sollte der Kunde daher einen eigenen Sitzplatz für sein Kleinkind unter 2 Jahren wünschen, muss uns dies bitte bei der Reiseanfrage mitgeteilt werden. 

  5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn
    1. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist an Music Travel by JM GmbH zu richten und muss uns zugehen. Music Travel by JM GmbH empfiehlt zu Nachweiszwecken die Erklärung des Rücktritts per Brief oder E-Mail. Durch den Rücktritt verliert Music Travel by JM GmbH den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, ist jedoch berechtigt, vom Kunden eine angemessene Stornierungsentschädigung zu verlangen, § 651 h Abs. 2 BGB.
    2. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlichen Möglichkeit eines anderweitigen Verkaufs der betroffenen Reiseleistung werden für den Fall eines Rücktritts des Kunden vor Reisebeginn folgende pauschale Stornogebühren vereinbart, sofern Music Travel by JM GmbH nicht von seinem Wahlrecht zugunsten der konkreten Berechnung nach Punkt 5.3 dieser Reisebedingungen Gebrauch macht:

      ▪  Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 20 %
      ▪  44. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 35 %
      ▪  29. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 50 %
      ▪  13. bis 5. Tag vor Reisebeginn: 70 %
      ▪  4. bis 2. Tag vor Reisebeginn: 80 %
      ▪  bis einschließlich zum Abreisetag: 90 %
      ▪  bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90 %, sofern der Nichtantritt der Reise nach den Umständen einen stillschweigenden
      Rücktritt vom Vertrag darstellt.  Dem Kunden bleibt gegenüber der pauschalen Stornogebühr der Nachweis vorbehalten, dass Music Travel by JM GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    3. Music Travel by JM GmbH behält sich das Wahlrecht vor, statt der in Punkt 5.2 genannten pauschalen Stornogebühr eine angemessene Stornierungsentschädigung für den jeweiligen Einzelfall konkret zu berechnen. Eine angemessene Stornierungsentschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Werts der von Music Travel by JM GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Music Travel by JM GmbH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Nachweis der Berechnung und Angemessenheit der Stornierungsentschädigung obliegt in diesem Fall Music Travel by JM GmbH.
    4. Pauschale Stornogebühren gemäß Punkt 5.2 bzw. Stornierungsentschädigung gemäß Punkt 5.3 sind binnen 10 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung beim Kunden fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Music Travel by JM GmbH. Etwaige zum Zeitpunkt der Stornierung bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden auf die Stornogebühr bzw. Stornierungsentschädigung angerechnet. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so wird für jede Mahnung eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1,50 € erhoben; dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Music Travel by JM GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    5. Music Travel by JM GmbH hat keinen Anspruch auf Stornogebühr oder Stornierungsentschädigung, falls unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
    6. Werden einzelne vertraglich vereinbarte Reiseleistungen, die dem Kunden während der Reise ordnungsgemäß angeboten werden, aus vom Kunden zu vertretenden Gründen oder grundlos nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 

  6. Umbuchung, Wechsel der Person des Kunden
    1. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Umbuchungen nach Vertragsschluß (z.B. Routenänderungen, Reiseverlängerung, Zubuchung von Zusatzleistungen o.ä.) besteht nicht, sofern Music Travel by JM GmbH seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Music Travel by JM GmbH wird sich gleichwohl bemühen, die Wünsche des Kunden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Verfügbarkeiten für ihn zu realisieren. Dies gilt sowohl vor Reiseantritt als auch dann, wenn sich der Kunde zum Zeitpunkt des Umbuchungswunschs schon im Reisegebiet befindet.
    2. Übersteigt in diesem Fall der Wert der gewünschten geänderten Reiseleistung den Wert der ursprünglich vereinbarten Reiseleistung, so kann Music Travel by JM GmbH die Umbuchung von der Vereinbarung einer angemessenen Erhöhung des Reisepreises abhängig machen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, alle etwaigen Kosten zu tragen, die Music Travel by JM GmbH durch die Umbuchung tatsächlich entstehen (z.B. Storno- oder Umbuchungsgebühren einzelner Leistungsträger). Music Travel by JM GmbH wird den Kunden vor Vornahme der Umbuchung über den Aufpreis auf den Reisepreis und die zu erwartenden Kosten informieren. Darüber hinaus erhebt Music Travel by JM GmbH für den durch die Umbuchung bei Music Travel by JM GmbH entstehenden Aufwand (z.B. Information der einzelnen Leistungsträger, Änderung von Reiseunterlagen) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 € inkl. MwSt. pro Umbuchungswunsch für jeden von der Umbuchung betroffenen Kunden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Music Travel by JM GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    3. Bitte beachten Sie im Falle einer gewünschten Reiseverlängerung die Gültigkeitsdauer etwaiger erforderlicher Visa und vorhandener Reiseversicherungen sowie etwaige sonstige mit einer Änderung des Reisezeitraums verbundene rechtliche Anforderungen.
    4. Bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde einen Ersatzkunden benennen, der an seiner Stelle in den Reisevertrag eintreten soll. Music Travel by JM GmbH ist berechtigt, dem Eintritt des vom Kunden benannten Ersatzkunden zu widersprechen, wenn dieser vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Music Travel by JM kann die Erstattung der durch Eintritt des Ersatzkunden in den Vertrag tatsächlich entstandenen nachzuweisenden Mehrkosten verlangen. Tritt ein Ersatzkunde in den Vertrag ein, so haften dieser sowie der ursprüngliche Kunde für den Reisepreis und etwaige durch den Eintritt entstehende Mehrkosten (z.B. Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaft) als Gesamtschuldner. 

  7. Änderungen des Reisepreises und der Reiseleistung
    1. Music Travel by JM GmbH behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss mit dem Kunden zu erhöhen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss
      •  die Beförderungspreise aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder 
      •  die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren erhöhen, oder 
      •  sich die für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse ändern.  Auf den Vorbehalt einer Preisänderung wird in der Reisebestätigung hingewiesen. Über eine etwaige Reisepreisänderung werden wir den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor vertraglichem Reisebeginn informieren.
    2. Die Reisepreisänderung nach Punkt 7.1 dieser Reisebedingungen wird wie folgt berechnet: Macht ein Beförderungsunternehmen eine auf den konkreten Einzelplatz bezogene Erhöhung geltend, erhöht sich der Reisepreis um den geltend gemachten Betrag. Bei Erhöhung der Beförderungskosten für das gesamte Beförderungsmittel erhöht sich der Reisepreis um den Betrag, der unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Einzelplätze anteilig auf einen Einzelplatz entfällt. Diese Berechnungsmethode wird auch bei der Erhöhung anderer Gebühren wie Hafen- oder Flughafengebühren angewandt. Bei einer Änderung der Wechselkurse erhöht sich der Reisepreis um die tatsächlichen Mehrkosten, die durch die Wechselkursänderung tatsächlich zu Lasten von Music Travel by JM GmbH für die konkrete Reise entstehen; soweit sich bei Gruppenreisen die für den konkreten Kunden anfallenden Mehrkosten nicht individuell ermitteln lassen, so wird der auf den Kunden entfallende Mehrkostenbetrag anteilig nach Zahl der Kunden berechnet.
    3. Der Kunde kann gemäß § 651 f Abs. 4 BGB eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die unter Punkt 7.1 genannten Preise, Steuern, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluß und vor Reisebeginn geändert haben und zu niedrigeren Kosten bei Music Travel by JM GmbH führten; Punkt 7.2 gilt insoweit entsprechend. Music Travel by JM GmbH ist berechtigt, von einem hiernach dem Kunden zu erstattenden Mehrbetrag die hiermit verbundenen tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Verwaltungskosten abzuziehen.
    4. Music Travel by JM GmbH behält sich vor, einzelne Reiseleistungen nachträglich zu ändern, wenn diese Änderung nur unerheblich ist. Music Travel by JM GmbH wird den Kunden hierüber unverzüglich vor Reisebeginn unterrichten. Eine hiernach zulässigerweise geänderte Reiseleistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung.
    5. Beträgt die gemäß Punkt 7.1 vorbehaltene Reisepreiserhöhung mehr als 8 %, so kann Music Travel by JM GmbH den Preis nicht einseitig ändern, jedoch dem Kunden mindestens 20 Tage vor Reisebeginn die Vertragsdurchführung zum erhöhten Preis anbieten und ihm eine Frist von mindestens 7 Tagen setzen, dieses Angebot anzunehmen oder vom Reisevertrag zurückzutreten. Äußert sich der Kunde hierauf nicht innerhalb dieser Frist, gilt sein Schweigen in diesem Fall als Annahme.
    6. Tritt nach Vertragsschluß ein Umstand auf, den Music Travel by JM GmbH nicht zu vertreten hat und der dazu führt, daß die Reiseleistungen nur unter wesentlicher Änderung ihrer Eigenschaften oder unter Abweichung von vereinbarten Vorgaben des Kunden durchgeführt werden können, so kann Music Travel by JM GmbH dem Kunden vor Reisebeginn die Durchführung der Reise zu diesen erheblich geänderten Reiseleistungen bzw. eine Ersatzreise anbieten und ihm eine angemessene Frist setzen, dieses Angebot anzunehmen oder vom Reisevertrag zurückzutreten. Äußert sich der Kunde hierauf nicht innerhalb dieser Frist, gilt sein Schweigen in diesem Fall als Annahme. Ist die Reise mit den geänderten Reiseleistungen bzw. die Ersatzreise nicht gleichwertig mit den ursprünglich vereinbarten Reiseleistungen, steht dem Kunden das Recht zur Minderung zu (§ 651g Abs. 3 S. 2 , § 651m BGB).

  8. Sonderrücktrittsrecht von Music Travel by JM GmbH wegen Unterschreitung der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände
    1. Ist in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl für die konkrete Reise angegeben, so ist Music Travel by JM GmbH berechtigt, die Reise wegen Nichterreichens dieser Mindestteilnehmerzahl vor Reisebeginn abzusagen, mithin vom Reisevertrag zurückzutreten. Music Travel by JM GmbH wird einen solchen Rücktritt spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erklären, bei einer Kurzreise von 2 bis zu 6 Tagen spätestens eine Woche vor Reisebeginn, bei einer Reise von weniger als 2 Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn.
    2. Music Travel by JM GmbH kann außerdem vom Reisevertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, die von Music Travel by JM GmbH weder zu vertreten noch zu kontrollieren sind, Music Travel by JM GmbH daran hindern, den Reisevertrag zu erfüllen. In diesem Fall wird Music Travel by JM GmbH den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären.
    3. In Fällen des Rücktritts nach Punkt 8.1 und 8.2 wird Music Travel by JM GmbH den gezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstatten. 

  9. Reiseunterlagen, Einreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll, Reisewarnungen
    1.  Music Travel by JM GmbH informiert Kunden aus den Mitgliedstaaten, in denen die Reise zur Buchung angeboten wird, über etwaige Pass- und Visumserfordernisse sowie die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente.
    2. Music Travel by JM GmbH wird über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Einreise oder den Aufenthalt im Reiseland erforderlich sind (wie etwa vorgeschriebene Impfungen), informieren. Zu darüber hinaus ggf. empfohlenen Impfungen informieren Sie sich bitte über das Auswärtige Amt, bei Ärzten oder dem Institut für Reisemedizin.
    3. Für die rechtzeitige Beschaffung erforderlicher Ausweise, Visa oder sonstiger Einreisedokumente ist der Kunde selbst verantwortlich. Sofern der Kunde im Einzelfall Music Travel by JM GmbH beauftragt hat, diese Dokumente für den Kunden zu besorgen, haftet Music Travel by JM GmbH nur im Falle der schuldhaften Verletzung eigener Pflichten, nicht jedoch für nicht rechtzeitige Ausstellung bzw. Erteilung dieser Dokumente durch die zuständigen Behörden.
    4. Bitte achten Sie darauf, dass alle etwaigen erforderlichen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass o.ä.) über eine für die Reise ausreichende Gültigkeitsdauer verfügen und dass auch alle mitreisenden Kinder ein eigenes Ausweisdokument besitzen. Ein „Kinderreisepass“ ist einem „Reisepass“ nicht automatisch gleichgestellt und wird von manchen Staaten nicht als Ausweisdokument akzeptiert. Ebenso können sich Beschränkungen oder besondere Visumsanforderungen bei Reisepässen ergeben, die nicht dem aktuellsten Format entsprechen.
    5. Music Travel by JM GmbH empfiehlt allen Kunden dringend, ihre Reiseunterlagen sorgfältig auf Vollständigkeit sowie daraufhin zu überprüfen, ob alle persönlichen Daten in allen Unterlagen korrekt aufgeführt sind. Bei Abweichungen in der Schreibweise persönlicher Daten, Adressfehlern, Fehler im Geburtsdatum oder sonstigen Fehlern auf Dokumenten, die für die Einreise oder den Aufenthalt im Reiseland relevant sein können, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem jeweiligen Aussteller des Dokuments in Verbindung, damit rechtzeitig vor Reiseantritt eine Korrektur erfolgen kann. Sofern die Unterlagen von Music Travel by JM GmbH ausgestellt oder besorgt wurden, bitten wir den Kunden, uns unverzüglich zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass auch kleinste Abweichungen in notwendigen Reisedokumenten einer Einreise in das Reiseland oder einer Weiterreise entgegenstehen können.
    6. Für die Einhaltung etwaiger gesundheitspolizeilicher Formalitäten, das Mitführen aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.
    7. Reisehinweise und/oder Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Reiseland können im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abgerufen oder unter der Telefonnummer 030 / 5000-2000 erfragt werden. 

  10. Kündigung des Reisevertrags durch Music Travel by JM GmbH wegen Verletzung des Reisevertrags
    1. Music Travel by JM GmbH ist zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung, in der der Kunde zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufgefordert wurde, weiterhin nachhaltig gestört wird. Dasselbe gilt, wenn sich ein Kunde auf andere Weise trotz entsprechender Abmahnung weiterhin in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung der Reise für Music Travel by JM GmbH und/oder eine etwaige mit dem Kunden zusammen reisende Reisegruppe nicht mehr zumutbar ist.
    2. Im Falle einer Kündigung nach vorstehendem Absatz behält Music Travel by JM GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, etwaige Erstattungen der Leistungsträger sowie etwaige Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung nicht mehr vom Kunden in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Eventuelle Mehrkosten der vorzeitigen Rückbeförderung fallen dem Kunden zur Last. 

  11. Unterrichtung über ausführende Fluggesellschaft, Vorgehen bei Verspätung oder Beschädigung von Reisegepäck
    1. Music Travel by JM GmbH unterrichtet den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft. Sollte deren Identität bei Reisebuchung noch nicht feststehen, benennen wir zunächst das Luftfahrtunternehmen, das voraussichtlich als ausführende Fluggesellschaft tätig wird. Sobald die Identität der ausführenden Fluggesellschaft feststeht, wird der Kunde informiert. Ebenso unterrichtet Music Travel by JM GmbH den Kunden umgehend über einen Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft.
    2. Die Verspätung von Reisegepäck oder aufgegebenen Gütern ist gemäß Art. 31 des Montrealer Übereinkommens binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, schriftlich beim Luftfrachtführer anzuzeigen. Eine Gepäckbeschädigung ist dem Luftfrachtführer unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck spätestens binnen 7 und bei Gütern spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme des Gepäcks, schriftlich anzuzeigen. Die Fristen sind gewahrt, wenn die jeweilige Erklärung innerhalb der Frist übergeben oder abgesandt wird. Bei Versäumung der Anzeigefrist sind Ansprüche des Kunden bzgl. der Gepäckverspätung oder -beschädigung ausgeschlossen, es sei denn, der Luftfrachtführer hat arglistig gehandelt. Music Travel by JM GmbH empfiehlt, beschädigtes Reisegepäck oder beschädigte Güter nicht vorbehaltlos anzunehmen, sondern den Luftfrachtführer sofort auf die Beschädigung hinzuweisen, da andernfalls vermutet wird, dass das Gepäck bei Entgegennahme unbeschädigt war. 

  12. Reisemängel, Obliegenheiten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Reisemängel unverzüglich bei Music Travel by JM GmbH oder bei einer etwaigen im Namen von Music Travel by JM GmbH vor Ort tätigen Reiseleitung anzuzeigen. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner werden dem Kunden in den Reiseunterlagen mitgeteilt. Eine Mängelanzeige nur bei einem örtlichen Leistungsträger (z.B. Hotel) ersetzt die notwendige Mängelanzeige bei Music Travel by JM GmbH selbst bzw. bei der örtlichen Reiseleitung von Music Travel by JM GmbH nicht. Bei Netz- oder Verständigungsschwierigkeiten raten wir, die Rezeption eines Hotels zu bitten, Music Travel by JM GmbH über das dortige Telefon anzurufen und sich verbinden zu lassen.
    2. Bei einem Reisemangel kann der Kunde Abhilfe von Music Travel by JM GmbH verlangen. Leistet Music Travel by JM GmbH die Abhilfe nicht binnen einer hierfür vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Music Travel by JM GmbH die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Music Travel by JM GmbH ist berechtigt, eine Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    3.  Ist eine Reise aufgrund eines Reisemangels mangelhaft, kann der Kunde den Reisepreis für die Dauer des Mangels gemäß § 651m BGB und unter den Voraussetzungen des § 651n BGB Schadenersatz bzw. Entschädigung verlangen, es sei denn daß der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel gemäß Punkt 12.1 unverzüglich anzuzeigen und Music Travel by JM GmbH deswegen nicht Abhilfe schaffen konnte.
    4. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise aufgrund eines Reisemangels kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Reisemangels aus wichtigem, für Music Travel by JM GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Music Travel by JM GmbH innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen hat. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, die Abhilfe von Music Travel by JM GmbH verweigert wird, oder wenn ein besonderes Interesse des Kunden eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Bei Kündigung behält Music Travel by JM GmbH hinsichtlich der erbrachten und bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen (z. B. Rückbeförderung). Hinsichtlich der infolge der Kündigung nicht mehr zu erbringenden Leistungen entfällt; insoweit geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.
    5.  Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Kunde verpflichtet, den Eintritt eines Schadens nach Möglichkeit zu vermeiden und eingetretene Schäden möglichst gering zu halten. Er muss Music Travel by JM GmbH daher über die vorhersehbare Gefahr des Eintritts eines erheblichen Schadens, die Music Travel by JM GmbH erkennbar nicht bekannt ist, unverzüglich informieren, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. 

  13. Haftungsbeschränkungen
    1. Die Haftung von Music Travel by JM GmbH gegenüber dem Kunden für Schäden, die nicht Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt.
    2. Als Reiseveranstalter haftet Music Travel by JM GmbH nur für die vertragsgemäße Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten eigenen Leistungen, nicht jedoch für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen von Drittanbietern, die als externe Drittleistungen durch Music Travel by JM GmbH lediglich vermittelt wurden, oder die der Kunde ohne Zutun von Music Travel by JM GmbH bei Dritten gebucht hat (siehe Punkt 2.2 und 2.3 dieser Reisebedingungen). Ansprüche aus diesbezüglichen Leistungsstörungen sind direkt beim jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen; Music Travel by JM GmbH haftet insofern nur für die eigene Vermittlungsleistung.
    3. Soweit für Reiseleistungen, die von bestimmten Leistungsträgern zu erbringen sind, internationale Abkommen oder gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich auch Music Travel by JM GmbH gegenüber dem Kunden auf diese Regelungen berufen. Dies gilt etwa dann, wenn die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach diesen Regelungen einer bestimmten Frist unterliegt.

  14. Reiseversicherungen
    1. Der Reisevertrag mit Music Travel by JM GmbH beinhaltet keine persönlichen Versicherungen zugunsten des Kunden. Kosten solcher Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten. Auf Wunsch vermittelt Music Travel by JM GmbH jedoch Versicherungsleistungen entsprechender Versicherungsanbieter; die Kosten der Versicherungen sind dann zusätzlich zum Reisepreis zu zahlen.
    2. Music Travel by JM GmbH empfiehlt, für ausreichenden Versicherungsschutz (wie Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung), der Versicherungsfälle im Reiseland abdeckt, Sorge zu tragen. Insbesondere wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Solche Versicherungen werden z.B. angeboten von der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg. 

  15. Online-Schlichtung, Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
    1. Die Europäische Kommission stellt gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern bei Online-Geschäften eine Plattform zur OnlineSchlichtung (OS-Plattform) bereit unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.trader.register&lng=DE Music Travel by JM GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.
    2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Music Travel by JM GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
    3. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Reisevertrags selbst dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.